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Die Deutsche Gesellschaft für Kinder- und Jugendchirurgie e.V. (DGKJCH) vertritt das Fach Kinder- und Jugendchirurgie in allen wissenschaftlichen, fachlichen und beruflichen Belangen. In unserer Fachgesellschaft haben wir mehr als 1.000 Mitglieder. Jede/jeder approbierte Ärztin/approbierte Arzt, die/der sich mit der Kinder- und Jugendchirurgie beschäftigt oder ein berufliches Interesse an dieser hat, kann ordentliches Mitglied in der DGKJCH werden.

Ende Februar erfolgen die ersten Aufnahmen eines Jahres. Die weiteren Aufnahmen erfolgen danach ca. alle zwei Monate. Die Aufnahme erfolgt durch Beschluss des erweiterten Vorstands. Die Mitgliedschaft beginnt mit dem Tag der Aufnahme. Ordentliche Mitglieder sind stimmberechtigt und wählbar.

Die DGKJCH versteht sich als Fachgesellschaft, die von der aktiven Beteiligung ihrer Mitglieder lebt. Für Mitglieder besteht daher jederzeit die Möglichkeit, sich an den verschiedenen thematischen Arbeitsgruppen und -kreisen zu beteiligen sowie im Forum den Meinungsaustausch untereinander und mit dem Vorstand zu suchen.

Weitere Informationen zum Aufnahmeprozess und zur Mitgliedschaft erhalten Sie jederzeit in der Geschäftsstelle.

Die Höhe der Mitgliedsbeiträge entnehmen Sie bitte der Beitragsordnung.


Die Beantragung erfolgt mittels elektronischem Formular (s. u.). Bitte beachten Sie folgendes:

  • Es sind zwei Bürgschaften von Mitgliedern der DGKJCH erforderlich (Formular).
  • Erforderlich ist überdies eine Einwilligungserklärung gemäß DSGVO (Formular).
  • Und schließlich bitten wir um Erteilung eines SEPA-Mandates, damit Ihr Mitgliedsbeitrag eigezogen werden kann (Formular).

Die ausgefüllten und unterschriebenen Formulare können elektronisch eingereicht werden (als PDF; s. unten).


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