Die Fachgesellschaft ändert ihren Namen analog zur neuen Fachgebietsbezeichnung Kinder- und Jugendchirurgie
Berlin, den 22.11.2024 – Die Deutsche Gesellschaft für Kinderchirurgie (DGKCH) heißt ab sofort Deutsche Gesellschaft für Kinder- und Jugendchirurgie (DGKJCH). Sie wird damit ihrem Anspruch gerecht, sich für die beste chirurgische Versorgung von Kindern und Jugendlichen gleichermaßen einzusetzen.
Die Mitgliederversammlung der Deutschen Gesellschaft für Kinderchirurgie e.V. (DGKCH) hat 2024 die Umbenennung in Deutsche Gesellschaft für Kinder- und Jugendchirurgie e.V. (DGKJCH) beschlossen. Nach der nun erfolgten Eintragung der dafür notwendigen Satzungsänderung in das Vereinsregister ist die Umbenennung ab sofort rechtswirksam. Die Fachgesellschaft folgt damit der Umbenennung der Facharztbezeichnung. Die soll dem Umstand Rechnung tragen, dass nicht nur Kinder, sondern auch Jugendliche zu den Patientinnen und Patienten dieses Fachgebiets gehören. "Das Spektrum der Kinder- und Jugendchirurgie ist extrem vielfältig und reicht von der Behandlung von angeborenen Fehlbildungen bei Neugeborenen bis hin zu unfallchirurgischen Fällen bei Jugendlichen bis zum Alter von 18 Jahren", erklärt DGKJCH-Verbandspräsidentin PD Dr. Barbara Ludwikowski. "Für uns war es daher ein folgerichtiger Schritt, den Namen unserer Fachgesellschaft um die Jugendchirurgie zu erweitern."
Die Deutsche Gesellschaft für Kinder- und Jugendchirurgie e.V. (DGKJCH)
Die Kinderchirurgie, vertreten durch die DGKJCH, ist eine wesentliche Säule der konservativen und operativen Kinder- und Jugendmedizin in Deutschland. Zu ihr gehören neben der allgemeinen Kinderchirurgie die Neugeborenenchirurgie, Kinderurologie, Kindertraumatologie (Kinderunfallchirurgie und Verbrennungsmedizin) und die chirurgische Kinderonkologie. Kinderchirurgie gehört in die Hände von Kinderchirurginnen und Kinderchirurgen, denn ihre Patienten sind keine kleinen Erwachsenen.
Deutsche Gesellschaft für Kinder- und Jugendchirurgie e.V.
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