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Kinder- und Jugendchirurgie appelliert an den Bundestag

Berlin, den 16.12.2025 – Die Deutsche Gesellschaft für Kinder- und Jugendchirurgie (DGKJCH) ruft zum klaren Handeln für das Wohl der Jüngsten unserer Gesellschaft auf. Unter dem Leitmotiv „Kindergesundheit stärken – Versorgung umfassend verbessern und nachhaltig finanzieren“ fordert die Fachgesellschaft eine entschlossene Entscheidung für die langfristige Sicherung der kinder- und jugendchirurgischen Versorgung in Deutschland.

So fordert die DGKJCH konkret, die Leistungsgruppe 16 „spezielle Kinder- und Jugendchirurgie“ beizubehalten. „Bei einer Nichteinführung dieser Leistungsgruppen wird eine wichtige Chance zur optimalen Versorgung von komplex erkrankten Kindern und Jugendlichen vertan“, erklärt die Präsidentin der DGKJCH, PD Dr. Barbara Ludwikowski. Für diese speziellen Fälle fordert die DGKJCH eine Leistungsgruppe 16, damit eine hochqualifizierte Behandlung mit ausreichend zur Verfügung stehendem qualifizierten Personal erfolgen kann.

Ambulante kindgerechte Versorgung an den Kliniken muss gewährleistet werden
Des Weiteren weist die Fachgesellschaft auf die Notwendigkeit der kindgerechten Notfallversorgung hin und fordert eine Institutsambulanz, das heißt die Möglichkeit der ambulanten Versorgung an den Kliniken. „Die kinder- und jugendchirurgische Notfallversorgung findet flächendeckend in den Notfallambulanzen der Kliniken statt. Viele Standorte können zukünftig keine vollständige Notfallversorgung rund um die Uhr mehr gewährleisten – ein Zustand, der in der Erwachsenenmedizin undenkbar wäre. In der Praxis bietet die KV derzeit keine verlässliche Versorgungsstruktur für diese Patientengruppe an – eine schwere Benachteiligung dieser vulnerablen Patientengruppe. Auch unter 116117 wird regelmäßig auf die – überlastete – Notfallambulanz verwiesen“, erklärt Dr. Joachim Suß, Pressesprecher der DGKJCH.

Nachhaltige Finanzierung statt kurzfristiger Sparlogik
Die DGKJCH appeliert an die Politik, die geplanten Reformen so zu gestalten, dass Kinder- und Jugendmedizin sowie Kinder- und Jugendchirurgie dauerhaft strukturell und finanziell abgesichert werden. „Wir fordern: Ausnahme der Kindermedizin von rein betriebswirtschaftlichen Bewertungsmaßstäben, verlässliche Finanzierung von Vorhaltekosten und Investitionen in Ausbildung, Personal und interdisziplinäre Zusammenarbeit“, erklärt Professor Dr. Guido Seitz, Stellvertretender Präsident der DGKJCH. Neben der Akutmedizin müssten laut DGKJCH auch Prävention, Früherkennung und Nachsorge gestärkt werden. Kinderchirurgische Eingriffe seien oft Teil eines längeren Behandlungsweges – dieser dürfe nicht durch Bürokratie oder Unterfinanzierung unterbrochen werden. „Wenn jetzt keine nachhaltige Reform beschlossen wird, riskieren wir, dass Kinder und Jugendliche in Deutschland nicht mehr flächendeckend und kindgerecht versorgt werden können“ betont PD. Dr. Barbara Ludwikowski, Präsidentin der DGKJCH.

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Die Kinderchirurgie setzt sich am Tag des brandverletzen Kindes für Aufklärung und Prävention zum Schutz von Kindern und Jugendlichen ein

Berlin, den 5. Dezember 2025 – Zum diesjährigen Tag des brandverletzten Kindes am 7. Dezember möchte die Deutsche Gesellschaft für Kinder- und Jugendchirurgie e.V. (DGKJCH) gemeinsam mit dem Arbeitskreis “Das schwerbrandverletzte Kind” die Gefahren von Feuerwerkskörpern bei Kindern und Jugendlichen stärker in den Fokus rücken. “Jedes Jahr kommt es – bereits Wochen vor Silvester – zu teils lebensbedrohlichen Verletzungen. Besonders betroffen sind Hände, Gesicht und Augen. Viele dieser Unfälle ließen sich durch frühzeitige Aufklärung und konsequente Präventionsmaßnahmen verhindern”, erklärt die DGKJCH-Präsidentin Dr. PD Barbara Ludwikowski.

„Kinderböller“ sind gefährliche Sprengstoffe
Frei verkäufliche Kleinstfeuerwerkskörper, etwa die sogenannten Kinderböller (F1 Kleinstfeuerwerk), können trotz ihres Namens extrem gefährlich werden: So können sie schwere Verbrennungen verursachen, Fingerverletzungen bis hin zu Amputationen auslösen und durch unkontrollierte Explosionen besonders ungeschützte junge Nutzerinnen und Nutzer gefährden. Die einfache Verfügbarkeit verstärkt die falsche Annahme, diese Produkte seien sicher.

Illegale „Polenböller“: Leicht verfügbar, unberechenbar und gefährlich
Eine besonders große Bedrohung stellen nach wie vor illegale Feuerwerkskörper aus dem Ausland dar, insbesondere die sogenannten „Polenböller“. Diese Produkte besitzen keine geprüfte Sicherheitskennzeichnung, enthalten oft deutlich mehr oder andersartige Explosivstoffe und können unberechenbar zünden. Die unkomplizierte Bestellung über das Internet führt dazu, dass diese extrem gefährlichen Böller bereits lange vor Silvester im Umlauf sind und zu schweren Verletzungen führen.

“Nur gemeinsam mit Eltern, Schulen und Vereinen, die mit uns auf das Thema aufmerksam machen, können wir schwere Verletzungen durch Feuerwerkskörper verhindern”, erklärt Dr. Mechthild Sinnig, Kinderchirurgin am Zentrum für schwerbrandverletzte Kinder in Hannover. Die DGKJCH macht in diesem Zusammenhang auf die engagierte Arbeit von Paulinchen e.V. aufmerksam. Der Verein hat Tipps für einen möglichst sicheren Umgang mit Feuerwerkskörpern zusammengestellt:

  • Nur geprüftes Feuerwerk mit BAM-Nummer und CE-Zeichen verwenden.
  • Kinder niemals unbeaufsichtigt mit Feuerwerkskörpern hantieren lassen.
  • Sicherheitsabstand einhalten und Böller nie in der Hand zünden.
  • Auf Wunderkerzen verzichten – sie werden bis zu 1.200 °C heiß!
  • Lieber zu sicheren Alternativen greifen: Knicklichter oder LED-Leuchtstäbe
  • Keine Suche am nächsten Tag nach nicht gezündeten oder unbenutzten Böllern

Mehr Sicherheitstipps gibt es auf der Paulinchen-Webseite unter www.paulinchen.de.

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Die Deutsche Gesellschaft für Kinder- und Jugendchirurgie engagiert sich beim Tag der Gehirnerschütterung 2025

Berlin, den 24. Oktober 2024 - Die Deutsche Gesellschaft für Kinder- und Jugendchirurgie e.V. (DGKJCH) weist im Rahmen des Tags der Gehirnerschütterung am 24. und 25. Oktober auf die medizinischen und psychosozialen Aspekte eines Schädelhirntraumas bei Kindern hin und stellt Forderungen zur kind- und familiengerechten Anamnese und Behandlung.

Laut statistischem Bundesamt werden in Deutschland pro Jahr über 90.000 Kinder und Jugendliche wegen eines Schädel-Hirntraumas (SHT) stationär im Krankenhaus behandelt. Die überwiegende Mehrheit ist dabei von einem leichten SHT beziehungsweise seiner leichtesten Form, der Gehirnerschütterung, betroffen. Zusätzlich ist von einer relevanten Dunkelziffer bei der Diagnose von leichten SHT auszugehen, da die Gehirnerschütterung nicht als solche erkannt oder ernst genommen wird und entsprechend kein ärztlicher Kontakt gesucht wird. Grundsätzlich erholt sich die Mehrheit der Kinder und Jugendlichen von einer Gehirnerschütterung rasch und vollständig.

Dennoch verläuft bei einer relevanten Zahl von Betroffenen die Erholung verzögert und schleppend oder stellt sich gar nicht vollständig ein. In diesem Zusammenhang ist aus der Literatur bekannt, dass bei rund 30 Prozent der Kinder und Jugendlichen länger als vier Wochen, bei etwa zehn Prozent über zwölf Wochen und bei etwa fünf Prozent sogar länger als zwölf Monate körperliche und/oder kognitive – betreffend das Denk- und Erinnerungsvermögen – und/oder psychologische, das heißt, verhaltensbezogene beziehungsweise stimmungsbezogene Symptome und/oder Schlafstörungen bestehen. Dies führt oft zu deutlichen Einschränkungen an der sozialen und schulischen Teilhabe sowie der Lebensqualität und kann zusätzlich weitere langfristige Schwierigkeiten implizieren.

Die DGKJCH weist darauf hin, dass nicht nur die betroffenen Kinder und Jugendlichen, sondern auch die Familie von den Spätfolgen beeinträchtigt werden können, sei es durch Arbeitsausfälle, finanzielle Einbußen oder die Einschränkung sozialer Aktivitäten. „Entscheidend ist, Kinder mit einem erhöhten Risiko für einen solchen verzögerten Erholungsverlauf zu identifizieren, entsprechend engmaschig zu beobachten und dann beratend und therapeutisch tätig zu werden, wenn sich ein komplexer Verlauf abzeichnet“, erklärt PD Dr. med. Alexandra Fröba-Pohl, Oberärztin in der Kinderchirurgischen Klinik des LMU Klinikums am Dr. von Haunerschen Kinderspital München. „Bei der Versorgung solcher Fälle ist der Einsatz von multiprofessionellen, interdisziplinären Teams zu empfehlen, die den gesamten Krankheitsverlauf und seine Ausprägungen im Blick haben und die geeigneten Therapien ableiten können. Ziel sollte es sein, einen individuellen „Return-to Activity Plan“ zu entwickeln und zu etablieren.“

„Zusätzlich zu adäquaten Strukturen und Maßnahmen für die jungen SHT-Patientinnen und Patienten setzen wir uns für den Aufbau eines überregionalen translationalen Wissenschaftsnetzwerks, das sowohl die Grundlagen- und die Versorgungsforschung als auch alle Sektoren der Versorgung einschließt, ein“, betont DGKJCH-Präsidentin PD Dr. med. Barbara Ludwikowski.

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